AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Leistungen durch die ELIGO Psychologische Personalsoftware GmbH (im Folgenden: ELIGO) – Geschäftskunden

1. Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis des Anbieters, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote und Preise

2.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Der Anbieter ist berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.

2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Vertrages. Die darin genannten Preise sind verbindlich.

2.3 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

3. Termine und Fristen

3.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Anbieter und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss. Soweit Gegenstand des Angebotes Leistungen Dritter sind, stehen diese unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollte die Leistungen aus Gründen nicht verfügbar sein, die für den Anbieter bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, oder sollte er unverschuldet von einem Lieferanten nicht beliefert werden, verlieren die damit im Zusammenhang stehenden verbindlichen Termine ihre Gültigkeit.

3.2 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Vertrag. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Der Anbieter erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

4.2 Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.

5. Durchführung der Leistung

5.1 Ort der Leistungserbringung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Anbieters.

5.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters. Bei der Auswahl wird der Anbieter die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Der Anbieter erbringt die Leistungen durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Wird eine vom Anbieter zur Vertragserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so geht diese zu Lasten des Anbieters.

5.3 Der Anbieter bestimmt – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – die Art und Weise der Leistungserbringung.

5.4 Der Kunde ist gegenüber dem Anbieter bzw. den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des Anbieters mit Ausnahme des im Rahmen von Ziffer 12.3 Vereinbarten, nicht weisungsbefugt.

5.5 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde benennt dem Anbieter einen fachkundigen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann (Projektleiter). Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren.

6.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen usw. soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen usw. ausgehen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Beauftragung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

6.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle vom Anbieter übergebenen Unterlagen, Informationen usw. bei sich so verwahren, dass diese bei Beschädigungen oder Verlust rekonstruiert werden können.

7. Nutzungsrechte

An den Leistungsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages erbracht und den Kunden übergeben hat, räumt er dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.

8. Laufzeit

8.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalendervierteljahres, das auf das erste Kalendervierteljahr nach Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.

8.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:

  • a. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
  • b. der Verzug mit einer Hauptleistungspflicht um mehr als 30 Tage, sofern zuvor eine Nachfrist für die Erbringung der Leistung mit einer Frist von mindestens 10 Tagen unter Hinweis auf das Kündigungsrecht gesetzt wurde;
  • c. die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
  • d. die Eröffnung der Liquidation;

8.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.

9. Vergütung, Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung

9.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

9.2 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der jeweilige Auftrag das verfügbare Kreditlimit, ist der Anbieter berechtigt, diesen und weitere Aufträge nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Das gleiche gilt, wenn dem Anbieter nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.

9.3 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, getroffene Skonto-Vereinbarungen sowie Vereinbarungen über Zahlungsziele, für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Anbieter ist ferner berechtigt weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.

9.4 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten des Anbieters gutgeschrieben ist.

9.5 Der Anbieter ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

9.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.

10. Leistungsstörungen

10.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Diese Pflicht des Anbieters besteht soweit nichts anderes vereinbart ist nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schriftlich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung rügt. Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu beobachten.

10.2 Hat der Anbieter eine nicht vertragsgemäße Leistung zu vertreten und gelingt ihm die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung auch innerhalb der vom Kunden gesetzten Nachfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3 Im Fall einer Kündigung gem. Ziffer 10.2 hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Der Anspruch entfällt, für solche Leistungen, in Bezug auf welche der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach dem Zugang der Kündigungserklärung qualifiziert darlegt, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

10.4 Hat der Anbieter eine nicht vertragsgemäße Leistung nicht zu vertreten, wird er dem Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten deren vertragsgemäße Erbringung anbieten. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, kann der Anbieter damit verbundenen Aufwand und nachgewiesene Kosten geltend machen.

10.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Arglist sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.6 Für etwaige über vorstehen Ziffer 10.1 bis 10.3 hinausgehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 11.

11. Mängel

11.1 Für etwaige Mängel der Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird. Sofern dem Kunden gesetzlich Mangelansprüche zustehen, gelten die nachfolgenden Regelungen.

11.2 Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

11.3 Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden wegen Mängeln, insoweit gelten die Regelung zur Haftung. Für Schadensersatzansprüche, die auf einer verweigerten Nacherfüllung beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen nur dann, wenn die Nacherfüllung innerhalb der auf ein Jahr verkürzten Frist für Mängelansprüche verlangt worden ist.

11.4 Sollte sich der Kunde im Zeitpunkt der Mangelrüge mit der Entrichtung des vereinbarten Entgelts im Verzug befinden, kann der Anbieter die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die fällige Vergütung abzüglich eines Betrages, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an den Anbieter entrichtet hat.

12. Haftung

12.1 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.

12.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.

12.3 Absatz 12. 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

13. Höhere Gewalt

13.1 Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet.

13.2 Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.

13.3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat

  • a. die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und die Gründe hierfür zu informieren;
  • b. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
  • c. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung dieses Vertrages möglichst zu minimieren;

14. Verschiedenes

14.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Tagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden. Ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

14.3 Soweit der Anbieter als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO für den Kunden tätig werden sollte, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag, der den Vorgaben von Art. 28 DSGVO genügt und im Fall von Widersprüchen diesen AGB vorgeht.

14.4 Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz des Anbieters.

15.2 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist am Sitz des Anbieters.

 

AGB für die Nutzung von Online-Assessments und anderen von der Firma ELIGO im SaaS (Software as a Service)-Modell bereitgestellten Anwendungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nicht nur für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn der Anbieter auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweist.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis des Anbieters, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender oder zusätzlicher Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Angebot und Preise

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die ausgewiesenen Leistungen bestellen zu wollen. Wir sind berechtigt, das mit der Bestellung des Kunden vorliegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.

2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen SaaS-Vertrages. Die darin genannten Preise sind verbindlich.

2.3 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der in dem SaaS-Vertrag definierten Softwareanwendungen (im Folgenden – auch bei Mehrzahl – „ANWENDUNG“ genannt) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der ANWENDUNG und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der ANWENDUNG durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des in dem SaaS-Vertrag vereinbarten Entgelts.

3.2 Der Anbieter hält ab dem in dem SaaS-Vertrag vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden – auch bei einer Mehrzahl – „SERVER“ genannt) die in dem SaaS-Vertrag vereinbarte ANWENDUNG in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

3.3 Der Anbieter hält auf dem SERVER ab dem in dem SaaS-Vertrag vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Kunden durch Nutzung der ANWENDUNG erzeugten und/oder die zur Nutzung der ANWENDUNG erforderlichen Daten (im Folgenden „ANWENDUNGSDATEN“
genannt) SPEICHERPLATZ im in dem SaaS-Vertrag vereinbarten Umfang bereit. Weitere Einzelheiten zu SPEICHERPLATZ und ANWENDUNGSDATEN sind erforderlichenfalls in dem SaaS-Vertrag definiert.

3.4 Die ANWENDUNG und die ANWENDUNGSDATEN werden auf dem SERVER regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert – DATENSICHERUNG –. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

3.5 Für die Einhaltung der in dem SaaS-Vertrag definierten Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden ist der Kunde verantwortlich. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.

4. Technische Verfügbarkeit der ANWENDUNG und des Zugriffs auf die ANWENDUNGSDATEN, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten

4.1 Der Anbieter gewährleisten eine Verfügbarkeit von 99%, als monatlicher Mittelwert der Verfügbarkeit über bundeseinheitliche Werktage im Zeitraum von 08:00 bis 18:00 Uhr. Die Verfügbarkeit wird gemessen an der Schnittstelle des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet („Messpunkt“). Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Leistung am Messpunkt vertragsgemäß genutzt werden kann, es sei denn, der Anbieter hat die Nichtnutzbarkeit durch den Kunden zu vertreten.

4.2. Für die Ermittlung der Verfügbarkeit bleiben folgende Zeiten unberücksichtigt:

  • a. Die mit einer Frist von mindestens einer Woche angekündigt Nichtverfügbarkeit im Zeitraum Montag bis Freitag zwischen 18 und 8 Uhr, an Wochenenden und an bundeseinheitlichen Feiertagen;
  • b. Die mit einer Frist von mindestens 2 Stunden angekündigte Nichtverfügbarkeit, wenn diese kurzfristig erforderlich ist, um mehr als unwesentliche Gefahren für die IT-Sicherheit oder den Datenschutz zu beseitigen oder abzuwehren. Die Nichtverfügbarkeit darf dabei eine Dauer von 8 Stunden je Monat nicht übersteigen.

5. Störungsmeldung/Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten

5.1 Kommt der Anbieter den in Ziffer 3 und 4 vereinbarten Verpflichtungen zur betriebsfähigen Bereitstellung einer ANWENDUNG und/oder der ANWENDUNGSDATEN nicht bzw. nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen:

5.1.1 Der Anbieter wird im Rahmen der vereinbarten Zeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden unter Vergabe einer Kennung entgegen nehmen, den Störungskategorien des SaaS-Vertrages zuordnen und anhand dieser Zuordnung Maßnahmen zur Analyse und Beseitigung von Störungen durchführen. Auf Wunsch des Kunden bestätigt der Anbieter dem Kunden den Eingang der Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.

5.1.2 Der Kunde wird, soweit dies erforderlich ist, Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter etwa verbleibende Störungen melden.
5.1.3 Kommt der Anbieter den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale nach Ziffer 10.2 anteilig für die Zeit, in der die ANWENDUNG und/oder die ANWENDUNGSDATEN dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Laufende Nutzungsgebühren nach Ziffer 10.3 und 10.4 fallen nur für Geschäftsvorfälle an, die trotz der Einschränkung oder des Fortfalls der Leistungen unter Nutzung der ANWENDUNG tatsächlich durchgeführt wurden. Hat der Anbieter diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 13 geltend machen.

5.1.4 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche. Ansprüche bestehen auch nicht bei Versagen von ANWENDUNGEN in einer nicht vereinbarten System- und Einsatzumgebung bzw. aufgrund von nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder bei Fehlern die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und Beseitigung des Mangels nicht.

5.2 Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine vom Anbieter zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.

5.3 Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.

5.4 Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die vom Anbieter ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung gestellt werden, sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern ihm nicht Vorsatz vorzuwerfen ist. Wesen solcher Beta-Versionen ist es gerade, dass sie unfertig sind und Mängel aufweisen können. Solche Mängel können z. B. den Verlust von Daten oder der Funktionsunfähigkeit der ANWENDUNG zur Folge haben. Der Kunde sollte Beta-Versionen daher nur einsetzen, wenn der Eintritt solcher Mängel für ihn kein Nachteil bedeutet, insbesondere keine Schäden mit sich bringen kann, für die er den Anbieter oder Dritte einstandspflichtig machen möchte

6. Weitere Leistungen des Anbieters

Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit schriftlich vereinbart werden. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.

7. Leistungsausschlüsse

Gegenstand dieses Vertrages ist nicht:

  • das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der ANWENDUNG in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Anwendung durch den Kunden oder Dritte stehen;
  • das Störungsmanagement von nicht von einer Partei beeinflussbaren technischen Problemen des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet;
  • Upgrades der ANWENDUNG, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen;
  • die Weitergabe von sonstiger neuer Software;
  • die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die vom Kunden verwendete Hard- und Software aufgrund mangelnder technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen;
  • die Beseitigung von Störungen, die auf unsachgemäße oder unkorrekte Bedienung der ANWENDUNG durch den Kunden eintreten. Gleiches gilt für Störungen, die darauf beruhen, dass der Kunde unkundiges Personal bei der Nutzung der ANWENDUNG einsetzt;
  • zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.

8. Nutzungsrechte an und Nutzung der ANWENDUNG, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

8.1 Nutzungsrechte an der ANWENDUNG

8.1.1 Der Kunde erhält an der ANWENDUNG einfache nicht unterlizensierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages bzw. der jeweiligen ANWENDUNG beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

8.1.2 Eine Überlassung der ANWENDUNG an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die ANWENDUNG nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.

8.1.3 Der Kunde nutzt die ANWENDUNG nur durch die von ihm im Rahmen des SaaS-Vertrages angegebene Anzahl von Personen gleichzeitig. Erfolgt eine gleichzeitige Nutzung durch mehr als die dort angegebene Anzahl von Personen, zahlt der Kunde eine in dem SaaS-Vertrag definierte pauschalierte zusätzliche Nutzungsgebühr je Person und Zugriff; sonstige Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

8.1.4 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die ANWENDUNG über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die ANWENDUNG Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, oder die ANWENDUNG zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

8.2 Verpflichtungen zur rechtskonformen Nutzung
Der Kunde haftet dafür, dass die ANWENDUNG nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere ANWENDUNGSDATEN, erstellt und/oder auf dem SERVER gespeichert werden. Er wird den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Ziffer 8.2. resultieren, unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung auf erstes Anfordern freihalten.

8.3 Verletzung der Bestimmungen nach Ziffer 8.1 und 8.2 durch den Kunden
8.3.1 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung in Ziffer 8.1 oder 8.2 verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zu Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.

8.3.2 Verletzt der Kunde die Regelungen in Ziffer 8.1 oder 8.2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach erfolgtem Widerruf den Zugriff des Kunden auf die ANWENDUNG oder die ANWENDUNGSDATEN sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

8.3.3 Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Ziffer 8.2.2, ist der Anbieter ferner berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. ANWENDUNGSDATEN zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zumachen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

9. Haftung für Rechte Dritter

9.1 Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber für eine durch seine Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung für die Verletzung Rechte Dritter ist ferner beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 5.1.4 Satz 1 gilt entsprechend.

9.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich den Anbieter zu benachrichtigen. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf seine Kosten abzuwehren.

9.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:

  • dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
  • die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
  • die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

9.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 5.3. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt ergänzend Ziffer 13.

10. Vergütung

10.1 Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung d. h. insbesondere der Bereitstellung der ANWENDUNG, der Zurverfügungstellung von SPEICHERPLATZ einschließlich der DATENSICHERUNG ergibt sich aus dem SaaS-Vertrag. Sie kann sich je nach Art aus einer fixen monatlichen Nutzungspauschale und/oder variablen, aufwandsabhängigen Gebühren zusammensetzen.

10.2 Fixe monatliche Nutzungspauschalen fallen für jeden angefangenen Kalendermonat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. Sie sind am dritten Werktag des jeweils laufenden Kalendermonats im Voraus fällig. Bei anteiliger Inanspruchnahme eines Monats erfolgt die Berechnung entsprechend auf der Basis 1/30 pro Tag jeweils mit Vertragsbeginn.

10.3 Variable aufwandsabhängige Gebühren werden monatlich nachträglich abgerechnet. Diese, sowie jede gesonderte Vergütung werden jeweils am dritten Werktag des Folgemonats fällig.

10.4 Der Anbieter ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Bei Verzug ist der Anbieter berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht des Anbieters einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Befindet sich der Kunde länger als 30 Tage mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt den Zugang zu der ANWENDUNG zu sperren. Eine Sperrung der Anwendung durch den Anbieter gilt nicht als Kündigungserklärung des Anbieters.

10.5 Der Anbieter behält sich vor, die Vergütung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende und zur Anpassung an interne durch eine Erhöhung der Material- oder Personalkosten oder durch Dritte bedingte Kostensteigerungen zu erhöhen. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen.

10.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das Gleiche gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 5.1.4 Satz 1 gilt entsprechend. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.

10.7 Der Anbieter kann eine über die in den Ziffern 10.1 – 10.5 festgelegte hinausgehende Vergütung für geleisteten Aufwand verlangen, soweit:

  • eine gemeldete Störung im Zusammenhang mit dem Einsatz der ANWENDUNG in nicht freigegebener Umgebung oder mit durch den Kunden oder Dritte vorgenommene Veränderungen der ANWENDUNG steht.
  • zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe insbesondere Ziffer 11) anfällt.

Soweit der Anbieter berechtigt ist, eine über die in den Ziffern 10.1 – 10.5 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes zu verlangen, wird diese, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu den zum Zeitpunkt der Erbringung jeweils gültigen Listenpreisen des Anbieters
für Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungsabschnitten abgerechnet.

11. Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere:

1. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie in Ziffer 3.1 bis 3.1 i.V.m. dem SaaS-Vertrag vereinbarte Identifikations- und Authentifikationssicherungen geheimhalten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

2. die in Ziffer 3.5 i.V.m. dem SaaS-Vertrag vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;

3. die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 8 einhalten, insbesondere

  • a. alle von ihm für die Nutzung der ANWENDUNG nach Ziffer 8 vorgesehenen Nutzer und entsprechende Änderungen benennen;
  • b. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
  • c. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der ANWENDUNG möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
  • d. den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der ANWENDUNG durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der ANWENDUNG verbunden sind;
  • e. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;

4. dafür Sorge tragen, dass er (z. B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den SERVER des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

5. nach Ziffer 14.2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der ANWENDUNG personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

6. vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

7. Störungen an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach Ziffer 3 und 4, dem Anbieter unverzüglich anzeigen. Der Kunde hat hierzu etwaige Störungen in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Störungserkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu die entsprechenden Formulare und das Verfahren des Anbieters, insbesondere das im Supportbereich des web-Portals zur Verfügung gestellte Formular des Anbieters, nutzen.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit der Anbieter infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Pauschale nach Ziffer 10.2 des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat; der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.

8. Änderungen des Einsatzumfeldes dokumentieren und den Anbieter insoweit unverzüglich schriftlich über Änderungen informieren. Der Kunde wird ferner den Anbieter über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen die eine Nutzung der ANWENDUNG beeinträchtigen könnten sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.

9. Wenn er zur Erzeugung von ANWENDUNGSDATEN mit Hilfe der ANWENDUNG dem Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;

10. Sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem SERVER gespeicherten ANWENDUNGSDATEN durch Download zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur DATENSICHERUNG nach Ziffer 2.4 i. V. m. dem SaaS-Vertrag.

12. Datenschutz

Soweit der Anbieter als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO für den Kunden tätig werden sollte, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag, der den Vorgaben von Art. 28 DSGVO genügt und im Fall von Widersprüchen diesen AGB vorgeht.

13. Haftung und Haftungsgrenzen

13.1 Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.

13.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden; für den einzelnen Schadensfall ist die Haftung je Schadensfall auf des Zwölffache der monatlichen Vergütung mindestens aber auf einen Betrag von 10.000 Euro begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf.  Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.

13.3 Absatz 13. 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

13.5 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

14. Mängel

14.1 Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte zu, wobei der Anbieter entscheidet, ob er den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung behebt.

14.2 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.

14.3 Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.

14.4 Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich in Folge unserer hieraus resultierenden Tätigkeit ergibt, dass kein Mangel unserer Leistung vorliegt, hat der Kunde unseren hierfür angefallenen Aufwand, nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung mit angemessenen Stundensätzen zu vergüten. Dieser Absatz gilt nicht, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei Anwendung der ihm zuzumuten Sorgfalt und Kenntnisse nicht erkennbar war.

15. Laufzeit, Kündigung

15.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bereitstellung der entsprechenden ANWENDUNG durch den Anbieter. Die Bereitstellung der ANWENDUNG erfolgt ab dem durch den Kunden gewählten Zeitpunkt.

15.2 Das Vertragsverhältnis verlängert sich entsprechend der jeweiligen ANWENDUNG jeweils automatisch um die vom Kunden gewählte Laufzeit der entsprechenden ANWENDUNG, längstens jedoch jeweils um weitere 12 Monate. Jede ANWENDUNG kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit der entsprechenden ANWENDUNG ordentlich gekündigt werden. Im Übrigen ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem auch die Laufzeit der letzten Anwendung durch entsprechende Kündigung ordentlich gekündigt wurde.

15.3 Eine außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 14 Werktagen möglich.
Hat der Kündigungsberechtigte länger als 14 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.

15.4 Ungeachtet der Regelung in Ziffer 15.3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

15.5 Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung ist erst zulässig, wenn dem Anbieter eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist

16. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

16.1 Zum Zeitpunkt des Ablaufs der Laufzeit der jeweiligen ANWENDUNG, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter auf Verlangen des Kunden hin verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten ANWENDUNGSDATEN und ggf. sonst auf dem nach Ziffer 3.3 bereit gestellten Massenspeicher gespeicherte Daten diesem oder einem von ihm benannten Dritten auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung in einem von der ANWENDUNG angebotenen, allgemein gültigen Datenformat zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter diese Tätigkeiten nach Aufwand gemäß der zu dem Zeitpunkt der Erbringung jeweils gültigen Preislisten des Anbieters für Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungsabschnitten zu vergüten.

16.2 Der Anbieter ist auf Verlangen verpflichtet, innerhalb des ersten Monats nach rechtlicher Beendigung dieses Vertrages zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses mit einem Dritten nach Weisung des Kunden zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist beschränkt auf:

  • die Übermittlung der vom Kunden gespeicherten ANWENDUNGSDATEN,
  • die Unterweisung der Mitarbeit des Dritten in die Verhältnisse des Kunden.

Diese Zusammenarbeit ist gesondert nach Aufwand zu vergüten. Die Vergütung erfolgt zu den im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden allgemeinen Listenpreisen des Anbieters. Zusätzlich hat der Kunde dem Anbieter sämtliche angefallenen erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen zu ersetzen.

17. Verschiedenes

17.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen 5 Tagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

17.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.

17.3 Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

18.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz des Anbieters.

18.2 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist am Sitz des Anbieters. Dieser ist berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.

Version 2022-05-31-v016

 

Unser Newsletter

Behalten Sie Neuigkeiten aus der ELIGO Welt, anstehende Veranstaltungen und HR-Trends stets im Auge.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise.