Diagnostische Inklusion mit assistiven Verfahren
Der am 3. Dezember begangene internationale Tag der Menschen mit Behinderung sensibilisiert auch Arbeitgeber*innen für die Einstellung von beeinträchtigten Menschen. Ebenso sprechen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wie auch das Thema Diversität als Erfolgskriterium eine klare Sprache. Diese Zielvorstellung ist in der diagnostischen Praxis jedoch nicht selbstverständlich umgesetzt. Viele Unternehmen erkennen diese Herausforderung und bemühen sich um einen fairen Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in Bewerbungsverfahren – doch wissen sie auch um ihre Grenzen. Diagnostische Verfahren bedürfen dann einer Anpassung bei gleichzeitigem Erhalt der Beurteilungsintegrität; hier setzen wir an.
Assistive Verfahren bieten eine gute Möglichkeit, um die Vergleichbarkeit zwischen allen Bewerber*innen zu gewährleisten. Verschiedene Assistenz-Ebenen sind dabei denkbar, angefangen von Assistenz-Personen bei regulären Verfahren bis hin zum Einsatz von Screenreadern; diese können in Verbindung mit Short-cuts die technische Umsetzung optimieren. Darüber hinaus bieten einige unserer Leistungsverfahren die Möglichkeit, den Bearbeitenden durch Anpassung des Zeitlimits zu assistieren. Dabei gilt, stets im Einzelfall zu entscheiden, ob und welche Hilfsmittel notwendig sind. Zeitgleich ist darauf zu achten, dass das im Fokus stehende Verfahren dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Verschiedene Lösungswege sind also denkbar, die sich an den jeweiligen Bedingungen der Zielposition ausrichten. Die möglichst gleiche Behandlung von Personen mit Einschränkungen in der Diagnostik sind der Wunsch vieler, hierzu beraten wir gern. Ist die Integration von assistiven Verfahren in den gesamten Bewerbungsprozess erst einmal abgeschlossen, bieten sie die Möglichkeit, der Inklusion bereits vor einer konkreten Einstellung Rechnung zu tragen.